Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit „Tipp77“. Darin kündigte Tipp77 monatliche Abbuchungen in Höhe von 89,90 Euro an. Vorausgegangen war ein Telefonat mit einem Mitarbeiter von einem anderen Unternehmen mit dem Namen „Lotto6“. Was ist in einem solchen Fall zu tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus meinem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Gewinnspielfirma Tipp77 ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann.
Teilnahme an einer Spielgemeinschaft mit Tipp77
Einer meiner Mandanten wurde plötzlich und unerwartet auf dem Weg von der Arbeit nach Hause auf dem Handy angerufen. Die Person am anderen Ende der Leitung teilte meinem Mandanten mit, er habe vor einiger Zeit einen Vertrag für die Teilnahme an einer Lotterie abgeschlossen.
Für diesen Vertrag gab es eine kostenlose dreimonatige Testzeit, welche nun vorüber sei. Mein Mandant müsse sich nun entscheiden, ob er für weitere vier oder zwölf Monate mitspielen möchte.
Mein Mandant wollte weder das eine noch das andere, und war auch nicht an einer Lotterieteilnahme interessiert. Er konnte sich nicht daran erinnern, einen solchen Vertrag eingegangen zu sein.
Der Anrufer meinte daraufhin, dass mein Mandant kein Wahlrecht habe sondern sich für eine der beiden Varianten entscheiden müsse. Der Anrufer wusste bereits den Namen und die Anschrift meines Mandanten, und bat noch um das Geburtsdatum und die Bankverbindung. Schließlich ließ sich mein Mandant überreden und gab die Daten heraus.
Nach einer Weile erhielt mein Mandant ein Schreiben von „Tipp77“. Diesen Namen las mein Mandant zum ersten mal. Er konnte sich nicht daran erinnern, dass dieser Name im Rahmen des Telefonats genannt wurde. Vielmehr hatte mein Mandant noch in Erinnerung, dass sich der Herr am Telefon als ein Mitarbeiter von „Lotto6“ vorstellte.
Der Brief den mein Mandant nun erhielt stammt von der „Aha Global Consulting Ltd.“ aus London. Überschrieben war es mit „ Tipp77“. Die Adresse von Tipp77 selbst wurde in der deutschen Stadt Kerpen angegeben.
In diesem Schreiben begrüßte man meinen Mandanten und teilte ihm mit, dass er sich dazu entschieden hatte, bei 150 Preisausschreiben teilzunehmen. Zudem würde er ab jetzt mit seinen persönlichen Glückszahlen an der werktäglichen Millionenziehung auf „lottondo.tv“ teilnehmen. Hier hätte er 120mal die Chance, eine Million Euro zu gewinnen, oder eine Sofortrente in Höhe von 3.333 Euro monatlich.
Schließlich wurde in dem Schreiben angekündigt, dass ab März 2024 ein Betrag in Höhe von 89,90 Euro monatlich von seinem Bankkonto abgebucht werden würde. Dieser werde wie besprochen von der von meinem Mandanten genannten Bankverbindung abgebucht.
Trotz der Informationen in dem Begrüßungsbrief konnte sich mein Mandant nicht daran erinnern, jemals einen Vertrag über die Teilnahme an Lotterien oder Preisausschreiben abgeschlossen zu haben. Es lag dem Schreiben auch kein Nachweis über diesen angeblichen Vorvertrag bei.
Zudem wurde in dem Brief der Firmenname Aha Global Consulting Ltd. genannt, welcher meinem Mandanten vollständig unbekannt war.
Was kann er nun tun? Wie kann mein Mandant aus diesem Vertrag herauskommen, und wie kann er es vermeiden die monatlichen Zahlungen über 89,90 Euro leisten zu müssen?
Wie kann man auf die Forderungen von Tipp77 reagieren?
In solchen Fällen wie hier ist es wichtig, dass in einem ersten Schritt ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen aus dem Gewinnspiel/Lotterievertrag geäußert wird.
Durch den Widerspruch wird Tipp77 darüber informiert, dass die Forderungen nicht akzeptiert werden. Zudem gelten diese ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs als „bestritten“, so dass z.B. eine Weitergabe an eine Auskunftei wie die Schufa rechtlich nicht mehr zulässig ist.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Mögliche Einwendungen gegen die Forderungen von Tipp77
Haben Sie am Telefon versehentlich einen Vertrag mit Tipp77 abgeschlossen, obwohl Sie das eigentlich gar nicht wollten, so stellt Ihnen das Gesetz mehrere rechtliche Einwendungen zur Verfügung. Damit können Sie gegen den Vertrag und die daraus resultierenden Forderungen vorgehen.
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Der erste wichtige Punkt in einem schriftlichen Widerspruch ist der, dass der eigentliche Vertragsschluss bestritten wird. Dadurch wird Tipp77 aufgefordert, den Vertrag nachzuweisen, der Grundlage für die Rechnungsstellung ist.
Nachweis Vorvertrag: Hat man Ihnen am Telefon geschildert, dass bereits ein Vertrag bestehen würde, der nun gekündigt werden könne, oder der sich nun automatisch verlängert, so kann Tipp77 dazu aufgefordert werden, diesen Vorvertrag nachzuweisen.
Nachweis Anrufberechtigung: Hatten Sie mit Tipp77 zuvor noch nie Kontakt, so kann die Firma zum Nachweis aufgefordert werden, woher man Ihre Daten hat, und auf welcher Grundlage man dazu berechtigt ist, Sie anzurufen. Denn ein Werbeanruf mit dem Zweck eines Vertragsabschlusses ist nur dann erlaubt, wenn Sie hierzu vorab Ihre Einwilligung erteilt haben.
Erklärung des Widerrufs: Da es sich um einen telefonischen Vertragsabschluss handelt, ist grundsätzlich ein „Widerruf“ möglich. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Auch eine Anfechtung führt dazu, dass der Kunde so gestellt wird, als ob er nie einen Vertrag abgeschlossen hat.
Erklärung der außerordentlichen Kündigung: Zusätzlich kann in einer Situation wie hier, in der ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem Gewinnspielunternehmen besteht, möglicherweise eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Ratgeber Gewinnspielvertrag: Einzelheiten zu den hier angesprochenen rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten finden Sie in meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen eines auf den Bereich Gewinnspiel & Lotterie spezialisierten Unternehmens. Sie können dort lesen welche rechtlichen Probleme im Bereich Gewinnspielvertrag und Lotterieteilnahmevertrag möglich sind, und wie diese gelöst werden können.
Den Ratgeber zum Gewinnspielvertrag finden Sie hier: Ratgeber Gewinnspielvertrag
Rückbuchung von Lastschriften
Hat Tipp77 bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, so veranlassen Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind.
Abbuchungen von einem Bankkonto sind immer nur dann möglich, wenn beide Seiten (Sie und Tipp77) den Vertrag gebilligt und Sie keine rechtlichen Einwendungen gegen den Vertrag erhoben haben.
Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. Handelt es sich um rechtswidrige Forderungen, so kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen von Tipp77
Haben Sie ein Problem mit einem Vertrag, einer Rechnung oder oder einer Mahnung von Tipp77 oder wurde eine Ihnen unbekannte Abbuchung auf Ihrem Bankkonto vorgenommen, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich von Gewinnspielteilnahmeverträgen und Lotterieteilnahmeverträgen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Sollte Ihnen bereits ein Begrüßungsschreiben des Gewinnspielbetreibers zugegangen sein, so können Sie mir dieses zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage zu Tipp77:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Wie wurden Sie von Tipp77 kontaktiert? War es per Anruf? Hatten Sie zuvor in diesen Anruf eingewilligt?
- Wurden Sie direkt von Tipp77 kontaktiert, oder von einer anderen Gesellschaft?
- Haben Sie bei diesem Anruf Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Bankverbindung angegeben?
- Haben Sie bereits ein Begrüßungsschreiben von Tipp77 erhalten?
- Welche Forderungen stellt Tipp77 an Sie?
- Wurde ein Betrag bereits von Ihrem Bankkonto abgebucht? Wurde die Abbuchung durch einen Zahlungsdienstleister vorgenommen?
- Haben Sie bereits eine Rückbuchung über Ihre Bank veranlasst?
- Haben Sie der Forderung schon schriftlich widersprochen?
- Haben Sie eine Mahnung von Tipp77 erhalten?
- Wurde ein Inkassobüro eingeschaltet?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.