Einer meiner Mandanten entdeckte eine Lastschrift der „Aldgate Advice Ltd.“ in Höhe von 89,00 Euro auf seinen Kontoauszügen. Meinem Mandanten war ein Vertrag mit der Aldgate Advice Ltd. jedoch unbekannt. Er kannte diese Firma nicht und wusste nicht, welche Leistungen er von ihr erhalten hat. Was kann er nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Findet sich die Abbuchung einer unbekannten Firma auf dem Kontoauszug und kann man sich nicht an einen Vertrag mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit einer Lastschrift der Firma Aldgate Advice Ltd. aus Rochester in England ereignet hat.
Aldgate Advice Ltd. bucht plötzlich 89 Euro vom Konto ab
Einer meiner Mandanten überprüfte wie immer regelmäßig seinen Online-Bankaccount. Dabei sah er plötzlich, dass eine Firma mit dem Namen „Aldgate Advice Ltd.“ einen Betrag in Höhe von 89,00 Euro per SEPA-Lastschrift von seinem Konto eingezogen hatte.
Neben der Firmenbezeichnung „Aldgate Advice Ltd.“ fand sich noch der Name „SecPATH“ im Buchungstext, sowie mehrere dazugehörige unbekannte Nummern und Zeichenkombinationen.
Da beide Namen meinem Mandanten unbekannt waren, unterzog er diese einer Onlinerecherche. Dabei stieß er auf die Seite „secpath.net“ Dort wird mit dem Text „SecPath VPN ist ein virtueller privater Netzwerkdienst, der Ihre Internetverbindung verschlüsselt und so Online-Privatsphäre, Sicherheit und die Möglichkeit bietet, geografische Beschränkungen zu umgehen.“ geworben. Das heißt, die Seite bietet ein VPN (Virtual Private Network) an, das das anonyme Surfen im Internet ermöglicht.
Im Impressum der Homepage findet sich schließlich der Name „Aldgate Advice Limited“, welche die Abbuchung bei meinem Mandanten vorgenommen hatte. Als Adresse des Unternehmens gibt das Impressum „142 Maidstone Road, ME1 3EA Rochester, Vereinigtes Königreich“ an.
Trotz dieser Recherche konnte sich mein Mandant keinen Reim auf die Abbuchung von 89 Euro machen. Er kannte weder die Aldgate Advice Limited aus Rochester in England, noch deren Produkt „SecPATH“, noch benötigte er ein VPN für sich. Er konnte sich an keinen Vertrag mit dieser Firma erinnern, und an keinen Leistungsbezug. Auch wie die Aldgate Advice Ltd. an seine Bankverbindung gekommen war, ist für ihn ein Rätsel. Was kann mein Mandant nun tun? Was kann er gegen die in seinen Augen vollständig unberechtigte Abbuchung machen?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wurde eine Abbuchung per Lastschrift von Ihrem Konto durch die Aldgate Advice Ltd. vorgenommen, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird der Aldgate Advice Ltd. mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Die Aldgate Advice Ltd. hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen.
Ein solcher Widerspruch ist wichtig, da nur dadurch die Aldgate Advice Ltd. Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit der Forderung einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Hat die Firma ihren Sitz außerhalb Deutschlands, so wie hier Aldgate Advice Ltd. in England, so kann ein Brief per Post oder sogar ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Gegenseite. Die E-Mail-Adresse einer Firma finden Sie im Regelfall im Impressum der Homepage.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs bitte meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Rückbuchung einer Banklastschrift: Hat die Aldgate Advice Ltd. bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, wie in diesem Fall geschildert, so können Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank veranlassen. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Abbuchungen von einem Bankkonto sollten nur dann erfolgen, wenn beide Seiten (Sie und die Firma) den Vertrag gebilligt haben und Sie keine rechtlichen Einwendungen gegen den Vertrag erhoben haben.
Sie können eine solche Rückbuchung gefahrlos vornehmen, da Sie gleichzeitig einen schriftlichen Widerspruch an die Aldgate Advice Ltd. richten. Die Firma erfährt daher unmittelbar im Zusammenhang mit der Rückbuchung, warum Sie diese vorgenommen haben und warum Sie der Forderung widersprechen.
Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. In bestimmten Fällen kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate zurück in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Liegen Ihnen bislang keine Vertragsunterlagen der Aldgate Advice Ltd. vor, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage bewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit der Aldgate Advice Ltd. handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag mit der Aldgate Advice Ltd. durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt anscheinend ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Erklärung der Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der anscheinend ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung vorsorglich ausgesprochen werden kann. Sie können in Ihrem Schreiben aber in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung zum Laufzeitende“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag in irgend einer Ihnen derzeit noch unbekannten Form abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung zum regulären Laufzeitende erklärt.
Kostenlose Erstanfrage zur Aldgate Advice Ltd.
Haben Sie ein Begrüßungsschreiben, eine Rechnung oder eine Mahnung der Aldgate Advice Ltd. erhalten, oder wurde eine SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto durch die Aldgate Advice Ltd. oder einen Zahlungsdienstleister vorgenommen, die Sie sich nicht erklären können, oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir den Abbuchungstext der Aldgate Advice Ltd., das Begrüßungsschreiben oder eine Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Aldgate Advice Ltd. zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Aldgate Advice Ltd. gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Aldgate Advice Ltd. bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Wurde diese Abbuchung durch einen Zahlungsdienstleister durchgeführt, oder durch die Aldgate Advice Ltd. selbst?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Ihr Verbraucheranwalt in Berlin
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.