Einer meiner Mandanten sah eine Abbuchung der Cyberence Kft über 75,56 Euro auf seinem Kontoauszug für eine Mitgliedschaft im Onlineportal „flirt.com“. Dieses Portal wird von der Apricot Digitals LLC betrieben. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Erhält man eine Forderung eines unbekannten Datingportals und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit diesem erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn bereits eine Abbuchung vom Konto vorgenommen wurde. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Apricot Digitals LLC aus Sofia in Bulgarien ereignet hat.
Forderung der Apricot Digitals LLC für eine Mitgliedschaft auf dem Datingportal „flirt.com“ - Abbuchung durch die Cyberence Kft
Einer meiner Mandanten musste beim Durchsehen seiner Kontoauszüge feststellen, dass sich darauf eine ihm unbekannte Abbuchung befand. Diese wurde laut dem Verwendungszweck des Kontoauszuges von der Cyberence Kft durchgeführt und galt einer Mitgliedschaft auf der Datingseite „flirt.com“. Die Höhe der Abbuchung lag bei 75,56 Euro.
Da mein Mandant nicht wusste, mit wem er es zu tun hatte, führte er eine Recherche im Internet durch und fand heraus, dass das Portal „flirt.com“ von der Apricot Digitals LLC aus Sofia in Bulgarien betrieben wird. Ihm war aber aber weder das Datingportal bekannt, noch die Apricot Digitals LLC, und auch nicht die die Abbuchung vornehmende Cyberence Kft.
Mein Mandant hatte sich zwar bei zwei Online-Datingportalen angemeldet, welche aber gänzlich andere waren.
Zum einen führte er eine Mitgliedschaft bei „flirtmoms.com“, welche der Kuroshio Holding Limited gehört und laut eigenen Angaben auf der Homepage von der Izeo Dating Ltd. betrieben wird. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft hatte er aber nie seine Kontodaten angegeben, so dass dieser Vertrag nicht zu einer Abbuchung führen konnte.
Die zweite Mitgliedschaft führte er bei der Webseite „treffegirls.com“, welche von der Howlogic Kft betrieben wird. Dieses Abo hatte er bereits gekündigt.
Weitere Mitgliedschaften führte er nicht, und hatte auch sonst nicht seine persönlichen Daten angegeben, erst recht nicht seine Bankverbindung. Er konnte sich daher in keinster Weise erklären, wie es zu der Abbuchung der Cyberence Kft im Namen der Apricot Digitals LLC kommen konnte.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Im Folgenden möchte ich Ihnen schildern, wie in einer solchen Situation reagiert werden kann, sollten Sie in einer ähnlichen Situation sein.
Hat das unbekannte Datingportal bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, egal ob direkt oder über eine andere Firma, so veranlassen Sie zunächst eine Rückbuchung über Ihre Bank. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind.
Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. Handelt es sich um rechtswidrige Forderungen, so kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Im Anschluss an die Rückbuchung warten Sie etwas ab. Sie müssten nach einer Weile eine Rechnung oder eine Mahnung seitens der Datingagentur erhalten, die die Forderungen an Sie stellt. Aus dieser können Sie dann in der Regel entnehmen, um was für einen Vertrag es sich handelt, wann dieser auf welcher Internetseite geschlossen wurde, und zu welchen Bedingungen.
Ergeht eine solche Rechnung oder Mahnung, und Sie können sich dennoch nicht an den zugrundeliegenden Vertragsabschluss erinnern, so legen Sie Widerspruch gegen die Forderung ein.
Ein solcher Widerspruch sollte unbedingt schriftlich erfolgen. Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an das Inkassobüro.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Behauptet das Datingportal in seinem Mahnschreiben, dass ein Vertrag bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so muss dieser Vertrag nachgewiesen werden. Konkret kann das Datingportal dann dazu aufgefordert werden, den konkreten Vertrag zu beweisen.
Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Schreiben, in dem Sie zum Vertragsnachweis auffordern, den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Kostenlose Erstanfrage zur Apricot Digitals LLC / Cyberence Kft
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Apricot Digitals LLC erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die eventuell unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, oder wurde eine Ihnen unbekannte Abbuchung durch die Cyberence Kft vorgenommen, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse mit Datingportalen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Apricot Digitals LLC oder den Abbuchungstext der Cyberence Kft zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage zur Apricot Digitals LLC/Cyberence Kft:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Apricot Digitals LLC gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Apricot Digitals LLC bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung durch die Cyberence Kft von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.