Eine meiner Mandantinnen war im Internet auf der Suche nach einem Kredit. Versehentlich schloss sie dabei einen Vertrag über die Vermittlung einer Finanzsanierung mit der Euro Hypo GmbH ab. Das bemerkte sie erst, als sie eine Zahlungsaufforderung für diesen ungewollten Vertrag erhielt. Was kann sie nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken
Erhält man plötzlich eine Forderung für einen eigentlich ungewollten Vertragsabschluss, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Euro Hypo GmbH aus Ganterschwil in der Schweiz ereignet hat.
Irrtümlicher Vertragsabschluss mit der Euro Hypo GmbH für eine Finanzsanierung
Eine meiner Mandantinnen suchte im Internet nach einem Kredit in Höhe von 5.000 Euro. Dabei stieß sie auf ein Angebot der Euro Hypo GmbH. Sie dachte, dass die Euro Hypo GmbH Kredite vermittelt, was aber nicht der Fall ist. Tatsächlich bietet die Euro Hypo GmbH Finanzsanierungen an, nicht jedoch die Auszahlung von Beträgen in Form von Darlehen. Das bemerkte meine Mandatin zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht.
Nach einer Weile erhielt sie von der Euro Hypo GmbH verschiedene Formulare per Post zugeschickt. Um den von ihr gewünschten Kredit über 5.000 Euro zu erhalten, füllte sie die Formulare der Euro Hypo GmbH aus und reichte diese unterschrieben bei der Euro Hypo GmbH ein. Zu diesem Zeitpunkt ging meine Mandantin noch immer irrtümlich davon aus, dass sie einen Antrag auf einen Kreditvertrag gestellt hatte.
Leider erhielt sie im Anschluss daran nicht die erhoffte Geldauszahlung auf ihr Konto. Stattdessen bekam sie die Aufforderung, eine Rate über 198 Euro zu überweisen. Erst jetzt bemerkte sie, dass sie einen Vertrag für eine Finanzsanierung abgeschlossen hatte, nicht aber einen Kreditvertrag. Eine Finanzsanierung benötigte sie jedoch nicht. Was kann sie nun tun?
Wie ist die Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie eine Rechnung oder eine Mahnung einer Firma für einen ungewollten Vermittlungsvertrag für eine Finanzsanierung oder einen Finanzsanierungsvertrag erhalten haben, so ist der erste wichtige Schritt der Widerspruch gegen den Vertrag und die daraus resultierende Forderung. Durch den Widerspruch wird der Firma mitgeteilt, dass Sie den Vertrag und das Zahlungsverlangen bestreiten.
Ein solcher Widerspruch dient der Klärung einer rechtlichen Forderungsangelegenheit. Denn die Gegenseite weiß zunächst nicht, dass Sie den Vertrag überhaupt nicht wollten und womöglich einem Irrtum unterlagen.
So ist es auch in dem oben geschilderten Beispielfall: Die Kundin dachte, dass sie einen Kreditvertrag abschließt, hat in Wahrheit aber einen Vertrag über eine Finanzsanierung abgeschlossen. Da die Euro Hypo GmbH zu diesem Zeitpunkt noch nichts vom Irrtum ihrer Kundin wissen konnte, sollte diese das Versehen im Rahmen eines Schreibens an die Euro Hypo GmbH schnellstmöglich aufklären.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz außerhalb Deutschlands, so wie hier die Euro Hypo GmbH in der Schweiz, so kann ein Einschreiben teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an das Unternehmen.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Liegt Ihnen eine Zahlungsaufforderung für einen eigentlich ungewollten Vertrag vor, so kann die Gegenseite zunächst dazu aufgefordert werden, diesen Vertragsabschluss nachzuweisen. Das ist wichtig, damit Sie die vertragliche Grundlage überprüfen können. Nur ein rechtlich wirksamer Vertrag berechtigt die Gegenseite dazu, Ihnen eine Rechnung zu stellen. Die Beweislast für einen Vertrag liegt immer bei der Seite, die den Vertragsabschluss behauptet.
Im obigen Beispielfall kann die Euro Hypo GmbH daher von ihrer Kundin gebeten werden, den Vertrag in Kopie oder als PDF im E-Mail-Anhang zuzusenden, falls das bislang noch nicht geschehen ist. Die Kundin hat dann die Möglichkeit, den Vertrag genau zu lesen und zu sehen, was sie unterschrieben hat.
Widerspruch in den Willenserklärungen: Waren Sie auf der Suche nach einem Kredit im Internet und haben sich dann für ein Angebot der Euro Hypo GmbH entschieden, weil Sie versehentlich davon ausgingen dass die Euro Hypo GmbH einen Kredit vermittelt, ohne zu bemerken dass der Vertragsabschluss auf die Vermittlung einer Finanzsanierung hinausläuft, so kann geprüft werden, ob der Vertrag bereits an „fehlenden übereinstimmenden Willenserklärungen“ scheitert.
Denn nach deutschem Recht muss sich die Willenserklärung des Kunden mit der des Unternehmens decken, damit es zu einem übereinstimmenden Vertragsschluss kommt. Geht der Kunde davon aus, dass er einen Vertrag über die Vermittlung eines Kredits abschließt, erwartet also eine konkrete Geldauszahlung, die Euro Hypo GmbH aber geht davon aus, dass sie einen Vertrag zur Vermittlung einer Finanzsanierung offeriert, so liegen evtl. keine sich deckenden Erklärungen vor.
Ist dem so, so kann in rechtlicher Hinsicht überprüft werden, ob der Vertragsabschluss alleine schon durch diese nicht-übereinstimmenden Willenserklärungen gescheitert ist.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie ungewollten Vertrag mit einem Unternehmen handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben rein vorsorglich den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Gerade bei online abgeschlossenen Verträgen besteht immer die Möglichkeit, dass Ihnen ein solches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss und Erhalt der Widerrufsbelehrung zusteht.
Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtliche Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.
Haben Sie bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten, so ist in einem solchen Fall der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn hierzu die rechtlichen Gegebenheiten vorliegen.
In dem obigen Beispielfall kann die Euro Hypo GmbH gebeten werden, ihrer Kundin die Widerrufsbelehrung nochmals in Kopie oder als PDF vorzulegen, als auch den Nachweis wann genau die Kundin die Belehrung erhalten hat. Anschließend hat die Kundin die Möglichkeit zu überprüfen, ob die Frist für den Widerruf vielleicht noch gegeben ist.
Ausspruch der Anfechtung wegen Irrtums: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag für die Vermittlung einer Finanzsanierung vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen solchen Vertrag eingegangen sind, sondern z.B. einen Darlehensvertrag wünschten, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich auf der Internetseite einer Firma registriert haben. Dann besteht evtl. die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums auszusprechen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Gingen Sie beispielsweise davon aus, dass Sie einen Kreditvertrag abschließen, haben aber irrtümlich einen Vertrag über eine Finanzsanierung abgeschlossen, so kann der gesamte Vertragsabschluss vielleicht mit einem Irrtum behaftet sein. Dann kann geprüft werden, ob dieser Irrtum zur Anfechtung des Vertrags berechtigt.
Ratgeber der Kanzlei Hollweck: Bitte lesen Sie auch meinen Ratgeber rund um das Thema „Kreditvermittlung, Schuldenregulierung und Finanzsanierung“. Darin beschreibe ich Ihnen, welche rechtlichen Fragestellungen allgemein im Bereich Kreditvermittlung, Finanzsanierung und Schuldenregulierung auftreten können, und wie ein Widerspruch zu schreiben ist. Zudem finden Sie dort einen Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Kreditvermittlung & Finanzsanierung
Kostenlose Erstanfrage
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Euro Hypo GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist oder auf einem Irrtum Ihrerseits beruht, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich der Vermittlung von Krediten, Schuldenregulierungen und Finanzsanierungen bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Euro Hypo GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Euro Hypo GmbH gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Euro Hypo GmbH bekannt?
- Über welche Homepage haben Sie einen Antrag gestellt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen berechtigt oder unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Ihr Verbraucheranwalt in Berlin
Weitere Links
- Übersicht der Blog-Artikel der Kanzlei Hollweck
- Startseite der Kanzlei Hollweck
Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.