Eine meiner Mandantinnen meldete sich über die Internetseite „service-rundfunkbeitrag.de“ versehentlich vom Rundfunkbeitrag ab. Eigentlich wollte sie dies über die Onlineseiten der Rundfunkanstalten direkt und kostenfrei durchführen. Nun erhielt meine Mandantin eine Mahnung des Inkassounternehmens Colleon AG. Was ist in einem solchen Fall zu tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Erhält man die Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die Colleon AG oder die Culpa Inkasso GmbH („Verzugsalarm!“) hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen zwei Beispielfälle aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der SSS-Software Special Service GmbH ereignet haben.
Mahnung der Colleon AG für eine Forderung der SSS - Software Special Service GmbH (service-rundfunkbeitrag.de)
Eine meiner Mandantinnen zog um und wollte aus diesem Grund ihren Rundfunkbeitrag (der frühere Beitrag an die „GEZ“) für die alte Wohnung abmelden. Aus diesem Grund rief sie ihrer Erinnerung nach die Seite „rundfunkbeitrag.de“ auf und gab dort ihre Daten ein. Sie ging davon aus, dass die Abmeldung kostenlos sei.
Plötzlich erhielt sie jedoch eine Mahnung des Inkassounternehmens Colleon AG aus Mainz. Die Colleon AG übertitelte ihr Schreiben mit „Zahlungserinnerung“ und teilte meiner Mandantin eine „Mahn-ID“ mit.
In diesem Mahnschreiben teilte die Colleon AG mit, dass sie als Mahnservice für die „SSS-Software Special Service GmbH“ aus Horhausen handele. Die SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Internetseite „service-rundfunkbeitrag.de“ und bietet dort verschiedene Leistungen rund um den Rundfunkbeitrag an. Den Auftrag, den meine Mandantin über diese Homepage abgegeben habe, sei nun erfolgreich ausgeführt und an die Rundfunkanstalt per Post gesendet worden. Für diesen Service sei meiner Mandantin eine Rechnung der SSS-Software Special Service GmbH per E-Mail zugesandt worden.
Weiter teilte die Colleon AG mit, dass meine Mandantin die Rechnung der SSS-Software Special Service GmbH bislang nicht bezahlt habe. Möglicherweise habe meine Mandantin die Rechnung übersehen.
Aus diesem Grund bittet die Colleon AG als Mahnservice der SSS-Software Special Service GmbH nun um Zahlung des Rechnungsbetrags in Höhe von 59,98 Euro. Sollte die Zahlung nicht fristgemäß bei der Colleon AG eingehen, wäre man dazu gezwungen, den Vorgang „ins Inkasso zu übernehmen“.
Weiter legt die Colleon AG ihrer Zahlungserinnerung eine Aufstellung der erbrachten Leistungen bei. Darin finden sich zwei Positionen für einen „Dienstleistungsvertrag“ über jeweils 29,99 Euro. Diese Dienstleistungsverträge beziehen sich laut der Colleon AG auf Dienstleistungen des Onlineportals service-rundfunkbeitrag.de zur „Abmeldung, Änderungen, Neuanmeldung und/oder weiteres bei den Rundfunkanstalten“
Nach Erhalt dieser Mahnung überprüfte meine Mandantin die ganze Angelegenheit und rief die von der Colleon AG benannte Internetseite „service-rundfunkbeitrag.de „auf. Dort wurden tatsächlich alle Leistungen rund um den Rundfunkbeitrag angeboten. Die Seite ist mit „Rundfunkbeitrag
Online-Service“ überschrieben, und im Impressum findet sich die „SSS-Software Special Service GmbH, Amselweg 40,56593 Horhausen“ als Betreiberin der Seite.
Meine Mandantin konnte sich nicht daran erinnern, aber anscheinend hatte sie versehentlich nicht die Internetseite „rundfunkbeitrag.de“ aufgerufen, sondern tatsächlich die Seite „service-rundfunkbeitrag.de“ der SSS-Software Special Service GmbH und dort ihre Daten eingegeben. Dies wollte sie nicht, aber jetzt sieht sie sich mit der Mahnung der Colleon AG konfrontiert.
Was kann meine Mandantin nun tun? Wie kann sie gegen den kostenpflichtigen Vertrag mit der SSS-Software Special Service GmbH, den sie eigentlich nie abschließen wollte und dies offensichtlich nur versehentlich getan hat, rechtlich unternehmen?
Anderer Fall: Mahnung der Culpa Inkasso GmbH („Verzugsalarm!“) für eine Forderung der SSS - Software Special Service GmbH
In einem anderen Fall versuchte einer meiner Mandanten seine neue Bankverbindung für den Rundfunkbeitrag mitzuteilen. Auch er wollte das über die Seite „rundfunkbeitrag.de“ vornehmen, geriet aber anscheinend ebenfalls versehentlich auf die Seite „service-rundfunkbeitrag.de“ der SSS-Software Special Service GmbH.
Das bemerkte er erst, als er eine Mahnung des Inkassounternehmens Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart erhielt. Die Mahnung war mit „Verzugsalarm!“ und „Letzte Mahnung“ übertitelt und stellte einen Gesamtbetrag in Höhe von 48,02 Euro zur Zahlung auf.
Die Culpa Inkasso GmbH („Verzugsalarm!“) gab an, dass sie im Auftrag der SSS-Software Special Service GmbH handele und bis zum in der Mahnung benannten Datum kein Zahlungseingang der Rechnung der SSS-Software Special Service GmbH festgestellt werden konnte.
Die Hauptforderung gab die Culpa Inkasso GmbH mit 29,99 Euro an, und addierte 8,03 Euro für die Bankrücklastkosten hinzu, als auch Mahnkosten in Höhe von 10 Euro.
Wie im ersten Fall wollte mein Mandant keinen kostenpflichtigen Vertrag zur Mitteilung der Bankverbindung an die Rundfunkanstalten eingehen. Stattdessen wollte er nur die kostenlose Seite der Rundfunkanstalten nutzen, um diese Daten zu übermitteln. Möglicherweise hatte ihn eine Google-Suche zu der Seite der SSS-Software Special Service GmbH geführt, und er hatte das versehentlich nicht bemerkt.
Nun sieht er sich mit einem Mahnschreiben des Inkassounternehmens Culpa Inkasso GmbH konfrontiert. Was kann mein Mandant tun?
Wie ist die rechtliche Situation in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Colleon AG oder der Culpa Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der SSS-Software Special Service GmbH geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, oder Ihnen die zugrundeliegende vertragliche Basis unbekannt ist, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden.
Beschreiben Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben so ausführlich und genau wie möglich, warum die Forderungen Ihrer Ansicht nach unberechtigt sind. Diese Schilderung ist sehr wichtig, da das Inkassobüro zunächst von einer berechtigten Forderung ausgeht. Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der SSS-Software Special Service GmbH bestreiten und nicht mit der Forderung einverstanden sind. Das Inkassounternehmen hat dann die Möglichkeit, Rücksprache mit seinem Auftraggeber zu halten, und den Vorgang aufzuklären.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es nach meiner Erfahrung als Rechtsanwalt wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet das Inkassounternehmen in seinem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der SSS-Software Special Service GmbH bestehen würde, legt aber keinen Vertragsnachweis bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen beispielsweise dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der SSS-Software Special Service GmbH zu beweisen. Das Inkassobüro kann dann den entsprechenden Vertragsnachweis bei der SSS-Software Special Service GmbH einfordern und an Sie weiterleiten. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, den Vertragsabschluss genau zu überprüfen.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Erging bislang keine Rechnung direkt von der SSS-Software Special Service GmbH, so sollte das Inkassobüro auch diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen gehen Mahnungen im Regelfall immer voraus. Auch hierzu kann sich der Inkassodienstleister an seine Auftraggeberschaft wenden, sich die Rechnung vorlegen lassen, und diese schließlich an Sie weiterleiten. Sie können dann überprüfen, wann welche Posten genau in Rechnung gestellt wurden, von wann die Rechnung ist, und an welche Adresse diese erging etc.
In dem hier geschilderten ersten Fall schrieb die Colleon AG, dass meine Mandantin bereits per E-Mail eine Rechnung direkt von der SSS-Software Special Service GmbH erhalten habe. Diese E-Mail mit der Rechnung konnte meine Mandantin nicht finden, auch nicht im Spam-Ordner. Aus diesem Grund könnte die Colleon AG hier zunächst dazu aufgefordert werden, diese ursprüngliche Rechnung der SSS-Software Special Service GmbH zuzusenden, damit meine Mandantin die Rechnung überprüfen kann.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben vorsichtshalber den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtliche Voraussetzungen vorliegen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Beginn des Widerrufsrechts, welches in der Regel mit Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung beginnt. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall kann der Widerruf unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich sein.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Meine Mandanten gingen in den hier geschilderten Fällen davon aus, dass sie eine kostenlose Leistung direkt bei den Rundfunkanstalten über „rundfunkbeitrag.de“ bestellt hatten. Da dem nicht so war, unterlagen sie einem Irrtum. Dieser Irrtum lag darin begründet, dass sie nur versehentlich auf die Internetseite der SSS - Software Special Service GmbH gekommen waren und dort eigentlich überhaupt keinen kostenpflichtigen Vertrag abschließen wollten.
Dementsprechend kann in einem solchen Fall geprüft werden, ob der Vertrag mit der SSS - Software Special Service GmbH wegen Irrtums angefochten werden kann. Eine Anfechtung beseitigt den Vertrag von Anfang an, und die Kunden würden so gestellt, als ob sie den Vertrag mit der SSS - Software Special Service GmbH nie eingegangen wären.
Kostenlose Erstanfrage zur SSS-Software Special Service GmbH
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der SSS-Software Special Service GmbH oder der Colleon AG oder der Culpa Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können, oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die SSS-Software Special Service GmbH gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der SSS-Software Special Service GmbH bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung von der Colleon AG oder der Culpa Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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